Gutachten für Sozialgerichte
Für Richterinnen und Richter arbeite ich als gerichtliche Sachverständige und beantworte Ihre Beweisfragen im Bereich Sozialrecht. Sie benötigen medizinischen Sachverstand zur Entscheidungsfindung und erhalten von mir professionelle Gutachten mit sozialmedizinischer Betrachtung in verständlicher Sprache. Großen Wert lege ich auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der gutachterlichen Bewertung. Die Einhaltung der Standards der medizinischen Begutachtung ist garantiert. Meine Schwerpunkte liegen in den Bereichen SGB XI, SGB V, SGB IX und XIV.
Im Bereich der Pflegebegutachtung besitze ich besondere Expertise im Bereich Kinderbegutachtung.
Im Bereich Schwerbehinderung stehen vor allem Fragen zu den Merkzeichen "H" und "aG" in meinem Portfolio, da ich ausschließlich im Hausbesuch arbeite.
In Ausnahmefällen werden rund um das Krankheitsbild Fatigue auch Gutachten im Bereich Rentenversicherung erstellt.
Begutachtung von Menschen mit ME/CFS
ME/CFS ist eine schwere, organische Multisystemerkrankung. Die Myalgische Enzephalomyelitis und das Chronische Fatigue-Syndrom stellen besondere Ansprüche an die Begutachtung. Betroffene geraten bei chronischem Erschöpfungssyndrom schnell in eine Überforderung, die zu einem Crash, also einem Zusammenbruch, nach der Begutachtung führen kann. Diesem Umstand wird in der Gestaltung meiner Untersuchungen Rechnung getragen.
Die Begutachtung basiert auf einem Hausbesuch. Betroffene werden nur soweit belastet, wie es die individuellen Grenzen erlauben. Das heißt, dass ein Hausbesuch im Extremfall auch in einem abgedunkelten Raum stattfinden kann und die Betroffenen dabei liegen bleiben dürfen. Demonstrationen werden dem jeweiligen Belastungsniveau angepasst. Trotz hoher Individualität der Symptome von ME/CFS ist auch hier eine strukturierte Begutachtung möglich.
Neben dem Aktenstudium bildet das persönliche Gespräch die Grundlage für eine fundierte Beurteilung.
Die Untersuchungen finden im Hausbesuch statt. Die Probanden erhalten rechtzeitig vor dem Besuch eine schriftliche Information über den Termin. Zum Hausbesuch stehen der Gesundheitszustand, die Krankheitsgeschichte und die Einschränkungen im Alltag im Mittelpunkt. Im Gegensatz zum normalen Besuch eines medizinischen Dienstes steht jedem ausreichend Zeit zur Verfügung, um ausführlich von der gesundheitlichen Vorgeschichte und den Beschwerden zu berichten. Die Probanden entscheiden selbst, welche Fragen beantwortet werden oder welche zu persönlich erscheinen. Im Anschluss findet eine funktionsbezogene körperliche Untersuchung statt. Das Ergebnis der Begutachtung lässt sich nach dem Hausbesuch nicht mitteilen, da die Ergebnisse sorgfältig ausgewertet werden müssen.
Das fertig gestellte Gutachten wird dem Gericht zugesandt. Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs erhalten die Probanden vom Gericht selbstverständlich eine vollständige Kopie.
Ich bitte die Probanden davon abzusehen, die Kopie des Gutachtens direkt bei mir anzufordern, da alle Unterlagen an die Gerichte zurückgesandt werden.
So können Sie sich vorbereiten:
- Machen Sie sich gerne Stichpunkte über die Dinge, die Sie mitteilen möchten. Im Hausbesuch wird in der Aufregung oft etwas vergessen und alles, was Ihnen wichtig ist, soll Gehör finden.
- Halten Sie aktuelle Arztbriefe, Krankenhaus-Entlassberichte oder Atteste zur Einsicht bereit. Kopien für mich sind nicht erforderlich! Zwischen Auftragserteilung und meinem Hausbesuch vergeht oft etwas Zeit, weil sehr viele Menschen den Weg der Klage gehen und eine unabhängige Begutachtung wünschen. Deshalb können in der Zwischenzeit neue Befunde vorliegen, die wichtig sind.
- Stellen Sie Ihre Medikamente bereit oder legen Sie einen aktuellen Medikamentenplan vor.
- Bitten Sie gerne eine Vertrauensperson oder Ihre Pflegeperson, an der Begutachtung teilzunehmen. Das ist keine Pflicht, erleichtert Ihnen aber vielleicht das Gespräch mit mir. Sie entscheiden, wer an der Begutachtung teilnimmt.
- Wenn Sie Haustiere haben, stellen Sie sicher, dass die Begutachtung dadurch nicht gestört wird.
